Allgemeine Geschäftsbedingungen der SoccaFive Axel Roos Fussballschule

 

 

1. Nutzungsbedingungen der SoccaFive® Axel Roos Fußballschule

 

1.1 Mit der Anmeldung zur SoccaFive® Axel Roos Fußballschule werden die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Besucher (Eltern, sonstige Begleitpersonen und Kinder) anerkannt und ausdrücklich Gegenstand des Benutzungsvertrages.

 

1.2 Altersbeschränkungen, Vertragslaufzeiten und Kündi-gungsfristen der verschiedenen Ausbildungsschulen in der  SoccaFive® Axel Roos Fußballschule

 

1.2.1 Bambinischule: Grundsätzlich können alle Mädchen und Jungen von 3 bis einschließlich 5 Jahren teilnehmen. Aufgrund der hohen Nachfrage kann eine Teilnahme nicht garantiert werden. Über die Teilnahme entscheidet die NEWSPORTS GmbH. Nach Einreichen der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung per E- Mail oder per Post. Mit der Anmeldung ist ihr Kind verbindlich für drei Monate in der SoccaFive® Axel Roos Fußballschule angemeldet. Hierfür wird monatlich eine Teilnahmegebühr fällig. Diese Summe wird zu Beginn eines jeden Monats von Ihrem angegeben Bankkonto abgebucht.

Bitte beachten Sie, dass sich der Vertrag automatisch um weitere drei Monate verlängert, falls dieser nicht spätestens vor Ablauf des zweiten Monats der vorherigen Teilnahmeperiode schriftlich gekündigt wird.

 

1.2.2 Breitensport- und Mädchenschule: Grundsätzlich können alle Mädchen und Jungen von 6 bis einschließlich 16 Jahren teilnehmen. Aufgrund der hohen Nachfrage kann eine Teilnahme nicht garantiert werden. Über die Teilnahme entscheidet die NEWSPORTS GmbH. Nach Einreichen der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung per

E- Mail oder per Post. Mit der Anmeldung ist ihr Kind verbindlich für drei Monate in der SoccaFive® Axel Roos Fußballschule angemeldet. Hierfür wird monatlich eine Teilnahmegebühr fällig. Diese Summe wird zu Beginn eines jeden Monats von Ihrem angegeben Bankkonto abgebucht.

Bitte beachten Sie, dass sich der Vertrag automatisch um weitere drei Monate verlängert, falls dieser nicht spätestens vor Ablauf des zweiten Monats der vorherigen Teilnahmeperiode schriftlich gekündigt wird.

 

1.2.3 Talentschule: Grundsätzlich können alle talentierten Mädchen und Jungen von 7 bis einschließlich 11 Jahren teilnehmen. Aufgrund der hohen Nachfrage kann eine Teilnahme nicht garantiert werden. Über die Teilnahme entscheidet die NEWSPORTS GmbH. Nach Einreichen der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung per E- Mail oder per Post. Mit der Anmeldung ist ihr Kind verbindlich für sechs Monate in der SoccaFive® Axel Roos Fußballschule angemeldet. Hierfür wird monatlich eine Teilnahmegebühr fällig. Diese Summe wird zu Beginn eines jeden Monats von Ihrem angegeben Bankkonto abgebucht.

Bitte beachten Sie, dass sich der Vertrag automatisch um weitere sechs Monate verlängert, falls dieser nicht spätestens vor Ablauf des fünften Monats der vorherigen Teilnahmeperiode schriftlich gekündigt wird.


1.2.4 American Soccer School:Grundsätzlich können alle Mädchen und Jungen von 3 bis einschließlich 16 Jahren teilnehmen. Aufgrund der hohen Nachfrage kann eine Teilnahme nicht garantiert werden. Über die Teilnahme entscheidet die NEWSPORTS GmbH. Nach Einreichen der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung per

E- Mail oder per Post. Mit der Anmeldung ist ihr Kind verbindlich für drei Monate in der SoccaFive® Axel Roos Fußballschule angemeldet. Hierfür wird monatlich eine Teilnahmegebühr fällig, die wir Ihnen monatlich in Rechnung stellen. Bitte beachten Sie, dass sich der Vertrag automatisch um weitere drei Monate verlängert, falls dieser nicht spätestens vor Ablauf des fünften Monats der vorherigen Teilnahmeperiode schriftlich gekündigt wird.

 

1.3 NEWSPORTS übernimmt keine Haftung für Unfall oder Krankheit. Die Versicherung ist Sache jedes einzelnen Teilnehmers während der gesamten Kursdauer oder Übungseinheit. Verletzungen sowie der Weg zum / vom Veranstaltungsort sind durch die jeweiligen Versicherungen des Erziehungsberechtigten abzusichern. Kleinere Verletzungen werden von den Betreuern versorgt. Gemeint sind hier z.B. kleine Schürfwunden, Desinfektionen/ Wundsalbe, Insektenstiche/Brandsalbe.


1.4 NEWSPORTS haftet nicht für Diebstahl und Verlust von Wertgegenständen, Bargeld, Schecks und Kreditkarten oder deren Missbrauch, während den Veranstaltungen. Für Schäden, die Teilnehmer / Besucher verursachen, ist die eigene Privathaftpflicht des Verursachers zuständig,


1.5 Mit der Anmeldung ist von den Erziehungsberechtigungen der teilnehmenden Kinder zu bestätigen, dass deren Sohn/Tochter körperlich gesund und sportlich voll belastbar ist, dass diese an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Eine Informationspflicht der Erziehungsberechtigten gegenüber NEWSPORTS besteht auch bei leichten gesundheitlichen Problemen, wie z.B. Allergien oder Hitzeempfindlichkeit.


1.6 Sie sind verpflichtet, Ihre(n) Sohn/Tochter anzuweisen, den Anordnungen der Verantwortlichen der Veranstaltung bzw. des Veranstalters Folge zu leisten. Eine Haftung bei selbstständigen Unternehmungen, die nicht von den Verant-wortlichen bzw. dem Veranstalter angesetzt sind, übernimmt der/ die Erziehungsberechtigte selbst. Bei wiederholter, grober Nichtbeachtung der Anordnung werden Teilnehmer / Besucher aus der Veranstaltung aus-geschlossen und sind nach entsprechender Information des Erziehungs-berechtigten umgehend abzuholen.


1.7 Für Ausfälle der angebotenen Leistungen durch höhere Gewalt oder die mangelnde Teilnahme der Kursteilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen wird keine Haftung übernommen. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz von ausgefallenen Trainings-stunden. Besuche der Einheiten durch prominente Gäste sind keine garantierten Eigenschaften, die als Bestandteil zur Erfüllung des Vertrages zählen. Die Fußballschule bemüht sich bei einem Ausfall umgehend um Ersatz, sichert diesen jedoch nicht zu. Jede Versicherung ist Sache der Teilnehmer. NEWSPORTS übernimmt keinerlei Haftung für Schäden oder Verletzungen an sich oder Dritten. NEWSPORTS haftet ausdrücklich nicht für Wegeschäden und Schäden an den jeweiligen Einrichtungen der Übungsgelegenheiten und für Schäden jeglicher Art vor, während und nach ihren Leistungen.


1.8 Die Haftung der NEWSPORTS GmbH, ihrer Erfüllungshilfen sowie der gesetzlichen Vertreter ist bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, un-mittelbaren Durchschnittsschaden. Gegenüber Unternehmern haftet die NEWSPORTS GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die NEWSPORTS GmbH haftet danach insbesondere nicht für selbst verschuldete Unfälle der Besucher sowie für Schäden, die auf eigener unsachgemäßer Behandlung und/oder Handhabung der Geräte oder sonstiger Spieleinrichtungen beruhen und/oder durch andere Besucher verursacht werden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche aus Produkthaftung. Sie gelten außerdem nicht bei der NEWSPORTS GmbH zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.


1.9 Sämtliche Einrichtungen der SoccaFive® Arena sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhaftem Verunreinigen, Beschädigung oder Verlust entliehener Sachen haftet der Besucher für den Schaden. Beschädigungen an der Einrichtung oder den Gerätschaften sowie entliehenen Gegenständen sind vom Teilnehmer / Besucher dem Personal unverzüglich anzuzeigen.


1.10 Den im Interesse der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit getroffenen Maßnahmen und Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten. Das von der Geschäftsführung hierzu bevollmächtigte Personal übt das Hausrecht innerhalb der SoccaFive® Arena aus. Es ist befugt, Besucher die die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden, andere Besucher belästigen, gegen die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftbedingungen verstoßen, oder den Anordnungen des Personals nicht Folge leisten, aus der SoccaFive® Arena zu verweisen.


1.11 Alle weiteren Vereinbarungen bedürfen der vorherigen Information der Teilnehmer / Besucher durch NEWSPORTS. Änderungen erfolgen in Form eines Rundbriefes und sind dann Bestandteil der AGB.

 

1.12 Der Zutritt zur SoccaFive® Arena ist nicht gestattet für Personen mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden sowie Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet

 

1.13 Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass während Ihres Aufenthaltes in der SoccaFive® Arena Bildmaterial geschossen werden kann, welches wir ausschließlich für interne und externe Kommunikationszwecke (z.B. Werbebroschüren, Flyer, Poster, Anzeigen etc.) verwenden werden. Schadensersatzansprüche gegen die Betreibergesellschaft NEWSPORTS GmbH können nicht geltend gemacht werden

 

1.14 Mit Unterzeichnung ihres Anmeldeformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre uns überlassenen persönlichen Angaben in datenschutzrechtlich zulässigem Umfang an Partner der SoccaFive® Axel Roos Fußballschule weitergegeben werden dürfen. Die Daten der Teilnehmer werden von der SoccaFive® Axel Roos Fußballschule gespeichert.


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